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14.4. Gedanken zum (neuen) Urheberrecht aus der Sicht eines Urhebers
Als ich 1979 der AKM (der österreichischen Urhebergesellschaft, gegründet 1897) beigetreten bin, entdeckte ich als komplett ahnungsloser angehender Auch-Komponist viel interessantes Neuland. Unter jungen Musikern war die Gesellschaft in Wien allerdings verpönt und man erzählte sich allerlei Schauergeschichten, was dort alles so passiere und in welche dunklen Kanäle das Geld verschwinde. Ich wechselte dann ca. 1982 zur schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft, der SUISA (1923) – warum, weiß ich gar nicht mehr genau, und lernte später auch die Schwestergesellschaften GEMA (DE – 1903) und SACEM (FR - 1851) etwas besser kennen und stellte fest, dass diese großen Vier die Rechte der Komponisten nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, was man im übrigen von vielen anderen, z.B. den amerikanischen Urhebergesellschaften oder denen aus dem Osten, nicht wirklich behaupten kann. In Deutschland, der größten Gesellschaft weltweit, war übrigens Richard Strauß einer der führenden Gründer. Und wenn man jemandem erklären will, worum es beim Urheberrecht grundsätzlich ging/geht, dann klänge das etwa so: wenn z.B. ein Komponist für einen Geiger eine Geigensonate komponiert hatte, dann hatte er dafür die Summe x bekommen. Der Geiger hingegen hatte nun die Möglichkeit, dieses Stück (im besten Fall) jahrelang zu spielen, wobei er jeden Abend in etwa die gleiche Summe wie der Komponist bekam. Aber nicht nur er, auch die Konzerthäuser, die Gastronomie und das ganze Umfeld verdienten daran, nur der, der dafür verantwortlich war, ging leer aus. Übrigens wäre Mozart wohl kaum verstorben, wenn es zu seinen Lebzeiten bereits ein Urheberrecht gegeben hätte. Das im Übrigen heutzutage unglaublich komplex und kompliziert ist!
Jedenfalls schaute es im Jahr 1980 bei der SUISA so aus: Es gab 4764 Bezugsberechtigte, davon 4263 Urheber und 501 Verleger. Der Gesamtumsatz lag bei ca. 37 Mio. und in der Datenbank befanden sich ca. 700.000 Werke.
Springen wir nun ins Jahr 2017: Hier haben wir einen Gesamtumsatz von 160 Mio. , davon gingen 60 Mio. an (inländische) 16.577 Bezugsberechtigte - 15.185 Urheber (der größere Teil davon Komponisten, der Rest Texter) und 1.392 Verleger, bei 48.891 Neuanmeldungen und insgesamt 6 Mio. Werken in der Datenbank. Die Aufteilung schaut so aus: 40% Bezugsberechtigte bekamen weniger als Sfr 100.- und nur 12 % mehr als Sfr 5.000.-, zwei Urheber und dreizehn Verleger mehr als SFR 500.000.- Die Durchschnittswerte würden so ausschauen: Sfr 27.- pro Werk und Sfr. 3.619.- pro Bezugsberechtigtem. Der Frauenteil betrug übrigens 15,7%, genau wie bei der AKM.
Die Anzahl der Urheber, also Komponisten und Autoren, hat sich in den letzten knapp fünfzig Jahren vervierfacht. Das ist viel für so ein kleines Land wie die Schweiz, das sich nicht gerade als Musikland definiert, wobei die Zahlen in Österreich in etwa gleich ausschauen. Drastisch ist der Anstieg der sich in der Datenbank befindlichen Werke von 700.000 auf 6 Mio. um mehr als das achtfache. Die Flut der Werkanmeldungen hat natürlich sehr viel mit der Erfindung des Computers zu tun, der jedermann ermöglicht, ohne musikalische Kenntnisse, „Musik“ im Bastelstatus zu „kreieren“.
Übrigens gibt es bereits Algorithmen, die in wenigen Stunden 4000 Fugen komponieren können.
Aber kommen wir auf die ca. 8000 Schweizer "Komponisten" zurück. Wenn Sie nicht Schweizer sind, welche Schweizer Komponisten/Songschreiber würden Sie denn kennen? In der Klassik vielleicht Arthur Honegger, Frank Martin, Heinz Holliger oder Beat Furrer? Im Jazz vielleicht Hazy Osterwald, Georges Gruntz, Daniel Schnyder oder mich? Und in der Unterhaltungsmusik vielleicht Mani Matter, Polo Hofer, Andreas Vollenweider oder Sophie Hunger? Und könnten Sie in jeder Sparte vier weitere aufzählen? Wohl eher kaum..
Auf der anderen Seite kann man in etwa davon ausgehen, dass bei fast allem (sagen wir mal 98%), was von der Copyrightindustrie im weitesten Sinne produziert wird, kommerzielle Interessen weit vor den künstlerischen stehen.
So, und nun endlich zum neuen Urherberrecht, das soeben vom EU-Parlament beschlossen worden ist, was allerdings nicht heißen muss, dass es dann auch so umgesetzt werden wird, zumal am 15.4.2019 die EU-Regierungen das Gesetz vorerst bestätigen müssen. Ich habe versucht, mich schlau zu machen, bin aber schlussendlich nicht wirklich auf einen grünen Zweig gekommen. Es scheint wohl so zu sein, dass Einzelkünstler und kleinere kulturelle Unternehmen durch die Uploadfilter benachteiligt werden (wobei es die teilweise jetzt schon gibt!) und auf der anderen Seite die Tantiemen, die Google und Co. zahlen, so gering sind, dass sie kaum ins Gewicht fallen und nur wenige Pop-Megastars und große Verlage begünstigen. In Deutschland oder in der Schweiz wird das ja bereits gehandhabt, d.h. Youtube z.B. muss einen Teil der Werbeeinnahmen an die GEMA und SUISA abliefern. Aber niemand ist wirklich glücklich damit, vor allem nicht die Kreativen. Bei der SUISA z.B. beträgt der Anteil der digitalen Einnahmen lediglich 5%, der Löwenanteil erfolgt aus Sende- und Aufführungsrechten, wobei die mechanischen Rechte wegen des Rückgangs der CD entsprechend weniger werden. Wie das Ganze dann im Detail ausschaut, kann man hier in meiner Abrechnung (es gibt ca. 10 pro Jahr) vom 20.9.2018 studieren. Ca. 120 abgerechnete Stücke auf 40 Seiten mit der Endsumme von Sfr 25.- !! Soviel zur digitalen Welt. Und hier eine erfreulichere, analoge Abrechnung vom 30.11.2017 in der Höhe von Sfr 7.183.- bei ebenfalls ca. 120 abgerechneten Stücken. Man muss sich allerdings zuerst etwas einlesen und zurechtfinden.
Und falls Träumen erlaubt ist: wie wäre es mit einem eigenen weltweiten, von allem Influencer- bis Katzenvideounsinn befreiten YouTube-Channel NUR mit klassischer Musik, Jazz, Gospel, Soul und World Music, der dann auch entsprechende Tantiemen auswirft? Und zwar mit einem Ausgleich, so wie es bei der SUISA jetzt schon im Abrechnungssystem bezüglich der Sendungsmodelle geschieht: mit jedem Klick würde sich der Auszahlungsbetrag vermindern, zugunsten der Beiträge, die weniger populär und vielleicht anspruchsvoller sind, und die dadurch finanziell aufgewertet würden. Also eine Solidaritätsumschichtung zugunsten von weniger bekannten Musikern. Was für eine schöne Utopie!!
mathias rüegg
ps: Der wohl größte „Jazzkomponist“ aller Zeiten Gil Evans war ja eigentlich Arrangeur, der nur ganz wenige Stücke komponiert, aber um so mehr Stücke von anderen Komponisten arrangiert hat, allen voran Gershwin’s Porgy & Bess oder Rodrigos Concierto de Aranjuez. Damit hatte er den Sound des Jazz nachhaltig beeinflusst, ohne je Tantiemen dafür bekommen zu haben. Was in seinem Fall extrem ungerecht war, in den meisten anderen Fällen aber richtig ist. Stellen Sie sich vor, Sie machen selbst ein (eher mittelmäßiges) Arrangement von Let It Be und bekommen dafür 25 %Tantiemen, um die dann Paul McCartney umfällt. Wieso sollte er Ihnen dafür die Erlaubnis geben?
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14.4. Gedanken zum (neuen) Urheberrecht aus der
Sicht eines Urhebers
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